U18-Formular



       
 
 

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INFO:

Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche (min. 16 Jahre alt) unter 18 Jahren nur bis 24:00 Uhr in den Diskotheken aufhalten. Mit dieser Vollmacht können die Eltern des Jugendlichen die Personenfürsorge an eine andere Person über 18 Jahren übertragen und somit dem Jugendlichen unter 18 Jahren den Aufenthalt im Pool-Planet nach 24:00 Uhr ermöglichen. Diese Vollmacht muss vom Jugendlichen an der Kontrolle abgegeben werden. Der Erziehungsbeauftragte muss sich ebenfalls im Pool-Planet befinden.
 
 
 
 
 
 
 
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